1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) schloss mit C.________ (nachfolgend: Käufer) am 18. Februar 2019 einen Kaufvertrag über einen Mazda 5, Fahr- gestell-Nr. ________ ab. Das Fahrzeug wurde gleichentags vom Beschwerdeführer an den Käufer übergeben. Es wurde vereinbart, dass der Kaufpreis von CHF 5‘000.00 spätestens bis am 25. März 2019 zu leisten ist. Im Vertrag ist in handschriftlicher Form unterhalb der Zahlungsart vermerkt: «Das FZ bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers» (Beschwerdebeilage [BB] 4, Vernehmlassungsbeilage [VB] 2).