1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als das Betreibungs- und Konkursamt Oberland angewiesen wird, den Beschwerdeführern Auskunft über den Verkaufspreis und die Verkaufsbedingungen des Freihandverkaufs der Hotel-Liegenschaften aus der Konkursmasse der D.________ AG an die F.________ AG zu erteilen oder Einsicht in die betreffende(n) Verfügung(en) zu gewähren. 2. Im Weiteren wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Zu eröffnen: - den Beschwerdeführern, v.d. Rechtsanwalt C.________ - dem Betreibungs- und Konkursamt Berner Oberland