16. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde insoweit gutzuheissen, als das Betrei- bungs- und Konkursamt Oberland angewiesen wird, den Beschwerdeführern Auskunft über den Verkaufspreis und die Verkaufsbedingungen des Freihandverkaufs der Hotel-Liegenschaften aus der Konkursmasse der D.________ AG an die F.________ AG zu erteilen oder Einsicht in die betreffende(n) Verfügung(en) zu gewähren. Im Weiteren ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 10 V.