Die Konkursitin bedarf damit kaum mehr eines Schutzes hinsichtlich ihrer Persönlichkeit und ihrer Privatund Geheimsphäre. Das Schutzbedürfnis einer konkursiten juristischen Person, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat, ist mithin deutlich tiefer, als dasjenige einer natürlichen oder juristischen Person, die im Gesellschafts- und Geschäftsleben noch tätig ist.