Es ist auch kein überwiegendes Interesse der Konkursitin an der Geheimhaltung der angefragten Informationen ersichtlich. Bei der Konkursitin handelt es sich um eine juristische Person, über die bereits 2013 der Konkurs eröffnet wurde und die ihre Geschäftstätigkeit bereits Jahre zuvor eingestellt hatte. Die Konkursitin bedarf damit kaum mehr eines Schutzes hinsichtlich ihrer Persönlichkeit und ihrer Privatund Geheimsphäre.