9 Öffentlichkeit fortgeführt werden kann. Es besteht insbesondere ein gewichtiges Interesse daran, Transparenz zu schaffen und allfälligen Spekulationen zu begegnen, dass der Freihandverkauf und dessen Konditionen einseitig durch die F.________ AG diktiert wurden. 15.3 Diesem berechtigten Interesse an der Offenlegung des Verkaufspreises und der Verkaufsbedingungen des Freihandverkaufs stehen keine überwiegenden Interessen an der Geheimhaltung der betreffenden Konkursakten entgegen: