Diese neuste Entwicklung, verbunden mit den Vorkommissen und Äusserungen rund um den ersten Steigerungstermin, lassen das Interesse der Öffentlichkeit an weiteren Informationen betreffend den Freihandverkauf durchaus als berechtigt erscheinen. Namentlich stellt sich die Frage, weshalb und unter welchen Bedingungen der Freihandverkauf schlussendlich doch noch zustande kam, nachdem ein früheres Angebote der F.________ AG von der Konkursverwaltung als ungenügend zurückgewiesen, eine Gegenofferte von der F.________ AG abgelehnt und ein zweiter Versteigerungstermin im Herbst 2018 in Aussicht gestellt worden waren.