___ AG, da diese nach weiteren Verhandlungen mit der Konkursverwaltung nun einen «annehmbaren Kaufpreis offeriert» habe (vgl. E. 10.4 oben). 15.2.3 Diese neuste Entwicklung, verbunden mit den Vorkommissen und Äusserungen rund um den ersten Steigerungstermin, lassen das Interesse der Öffentlichkeit an weiteren Informationen betreffend den Freihandverkauf durchaus als berechtigt erscheinen.