Dieses Informationsinteresse besteht umso mehr, als es im Vorfeld der Steigerung zu einigen Nebengeräuschen kam (vgl. BB 6 «Information für potentielle Käufer der D.________-Liegenschaften in E.________ im Rahmen der geplanten Versteigerung durch das Konkursamt Interlaken»), die allenfalls dazu beitrugen, dass sich kein Bieter fand, der bereit war, den Mindestpreis von CHF 1 Mio. zu bezahlen (vgl. BB 9: «Niemand hat das D.________ steigern wollen. Auch, weil Einheimische die Bedingungen diktierten»).