Zu denken ist dabei insbesondere auch an generell gehaltene Auskunftsersuchen, die primär der Ausforschung (sog. «fishing expeditions»; z.B. Betreibungsregisterauszüge sämtlicher Grossrätinnen und Grossräte oder sämtlicher Regierungsratskandidatinnen und -kandidaten) oder dem Sensationsbedürfnis dienen (z.B. Anfragen zu Personen des öffentlichen Lebens ohne konkreten Anlass). Erfolgt hingegen eine konkrete Anfrage im Einzelfall aufgrund eines begründeten Anlasses, ist auch bei Medienanfragen jeweils einzelfallweise zu prüfen, ob ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Akteneinsicht besteht.