Das Einsichtsrecht soll von den Medien nicht dazu verwendet werden können, in allgemeiner Weise Informationen beim Betreibungs- und Konkursamt erhältlich zu machen (z.B. alle Namen von Schuldnern im Kanton Bern mit Verlustscheinen über einen Gesamtbetrag von CHF 100‘000.00). Zu denken ist dabei insbesondere auch an generell gehaltene Auskunftsersuchen, die primär der Ausforschung (sog. «fishing expeditions»;