Die Medienfreiheit gewährleiste das Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, wie das behördliche Handeln bei der Veräusserung ausgestaltet gewesen sei. Der Schutz der Medien umfasse jede Form der journalistischen Informationsbeschaffung, unabhängig davon, ob die Informationen allgemein zugänglich seien oder der Beitrag legitime Informationsinteressen verfolge.