12. 12.1 Die Beschwerdeführer bringen in ihrer Beschwerde demgegenüber vor, es stellten sich aus Sicht der Öffentlichkeit mehrere Fragen. Von öffentlicher Relevanz seien insbesondere nebst dem erzielten Verkaufserlös im Freihandverkauf auch die tatsächlichen Kosten, die dem Kanton Bern resp. dem Steuerzahler durch das Konkursverfahren und die Verwaltung des Gebäudes seit Herbst 2011 bis zum Verkauf im Herbst 2018 entstanden seien. Hieraus resultiere die öffentlichkeitsrelevante Frage, ob ungedeckte Kosten bei der öffentlichen Hand verblieben und wenn ja, in welcher Höhe.