Die angefochtene Verfügung ist sowohl an den Beschwerdeführer 2 als auch an die Beschwerdeführerin 1 adressiert. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um Medienschaffende, die zwecks Berichterstattung über das Konkursverfahren der D.________ AG beim Betreibungs- und Konkursamt Oberland um Akteneinsicht ersuchten. Beide Beschwerdeführer sind damit zur Anfechtung der Verfügung legitimiert.