2. Dieser Entscheid ist kostenlos und zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer (unter Beilage des Original-Zahlungsbefehls) - dem Betreibungs- und Konkursamt Mittelland - der Gläubigerin (unter Beilage des Original-Gläubigerdoppels) Bern, 17. April 2019 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: Oberrichter Studiger