1. In Gutheissung der Beschwerde wird in der Betreibung Nr. xy.________ des Betreibungsamte Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, die Gültigkeit des Rechtsvorschlages festgestellt. Die Pfändung vom 14. März 2019 wird aufgehoben und die Dienststelle Mittelland wird angewiesen, gepfändete Guthaben freizugeben, resp. zurückzuerstatten. Soweit weitergehend wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.