Sonderbar erscheint demgegenüber, dass das Gläubigerdoppel keine personifizierte Unterschrift des zustellenden Beamten trägt. Zwar ist als Datum der Zustellung ebenfalls handschriftlich der "29.11.18" eingetragen. Anstelle einer Unterschrift des zustellenden Beamten trägt das dafür vorgesehene Feld hingegen den (unpassenden) Vermerk "sig. Postbeamter". Das Schriftbild lässt sodann vermuten, dass die Verurkundungen auf dem Gläubigerdoppel nicht von derselben Person stammen, wie die Eintragungen auf dem Schuldnerexemplar. Am auffälligsten ist aber, dass kein "Rechtsvorschlag" protokolliert ist.