2. Dagegen beschwerte sich A.________ am 15. März 2019 bei der Aufsichtsbehörde mit den Begehren um Aufhebung der Pfändung (RB 1) und um Ausrichtung einer Entschädigung (RB 2). Er trug vor, gegenüber einem Betreibungsbeamten, namens X.________, Rechtsvorschlag erhoben zu haben, was auf seinem Zahlungsbefehl auch so verurkundet sei. In ihrer Stellungnahme vom 28. März 2019 schloss die Dienststelle Mittelland auf Abweisung von Rechtsbegehren 1 und verzichtet auf einen Antrag hinsicht-