Daraufhin leitete die Gläubigerin eine zweite Betreibung mit einem reduzierten Forderungsbetrag ein. In der zweiten Betreibung (Nr. xy.________) konnte dem Schuldner am 29. November 2018 der Zahlungsbefehl auf dem Postweg zugestellt werden (VB 1). Gemäss Sendungsverfolgung der Post (VB 2) soll der Schuldner auch in dieser Betreibung gleichentags Rechtsvorschlag erhoben haben.