1. Die Gemeinde B.________ (Gläubigerin) betreibt den Schuldner für eine ausstehende Forderung aus Alimentenbevorschussung. In einer ersten Betreibung des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, vom Oktober 2018 erhob der Schuldner erwiesenermassen Rechtsvorschlag (Betreibung Nr. xx.________, Vernehmlassungsbeilage [VB] 6).