8.3 Die K.________ GmbH führt in ihrer Stellungnahme aus, sie habe im Rahmen des Verfahrens vor dem Konkursamt ausreichend dargetan, dass die fraglichen Gegenstände bereits vor der Retention an sie verkauft worden seien, die Kaufsumme an die Konkursitin überwiesen worden sei und sie von der Konkursitin die Schlüssel für die Speditionscontainer persönlich vor Ort übernommen habe. Sie habe durch die Beschwerde erstmals vom Eintrag auf dem LinkedIn-Profil des Herrn Q.________ erfahren. Diese Person habe weder je Anteile an der K.________ GmbH besessen noch zu ihr in einem Angestellten- oder Mandatsverhältnis gestanden.