Zudem sei die G.________-Anlage auch nicht bis 25. Februar 2019 geliefert worden. Es würden Bestätigungen der Übergabe vorliegen, welche zwar wohl nicht durch einen Vertreter der K.________ GmbH unterzeichnet worden seien, aber immerhin habe L.________ nach Vollzug der Retention bestätigt, dass er im Besitz der Schlüssel der Container sei. Die traditio habe demnach bereits vor dem Vollzug der Retention stattgefunden.