Die K.________ GmbH habe dem Betreibungsamt am 7. März 2019 ein Foto zugestellt, in dem L.________, Geschäftsführer der K.________ GmbH, mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er im Besitz der Schlüssel der Container sei. Die Schlüssel seien dem Betreibungsamt aber nicht innert nützlicher Frist zugestellt worden, weshalb für die Öffnung ein Schlosser aufgeboten worden sei. Der Rechtsvertreter der K.________ GmbH, Rechtsanwalt C.________, habe im Konkursverfahren u.a. das Übergabeprotokoll sowie eine Bestätigung eingereicht, wonach die Schlüssel an L.________ übergeben worden seien.