2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigung gesprochen. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Gläubigerin, Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Hauptabteilung Ressourcen, Abteilung Inkasso Mehrwertsteuer - Betreibungs- und Konkursamt Oberland Bern, 17. Januar 2020 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: