12. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass in der Sicherstellungsverfügung im Einzelnen ausgeführt wird, welcher Vollstreckungstitel den Umsatzsteuerforderungen zugrunde liegt, weshalb das BBA anwendbar ist und wie die Umwandlung der Forderung von EUR in CHF erfolgt ist. Die Verfügung enthält auch eine Rechtsmittelbelehrung. Falls der Beschwerdeführer mit der Verfügung nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit gehabt, sie innert dreissig Tagen seit Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.