4 kerrechts hat ebenfalls die Nichtigkeit des Arrestbefehls zur Folge (BGE 136 III 379 E. 3.2 S. 382 mit Hinweisen). 7.3 Die Beschwerde im Arrestverfahren ist auf die Überprüfung des gesetzmässigen Vollzugs des Arrestbefehls beschränkt.