2. 2.1 Mit Eingabe vom 27. September 2019 erhob der Beschwerdeführer gegen die Arresturkunde Nr. ________ vom 17. September 2019 (Beschwerdebeilage [BB] 2) Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen. Er beantragte die Aufhebung des Arrestbefehls. 2.2 Zur Begründung führte der Beschwerdeführer aus, dass der Arrest gegen das BBA verstosse. Es liege kein Anwendungsfall dieses Abkommens vor. Die Amtshilfe der Gläubigerin sei damit rechtswidrig erfolgt. Weiter machte der Beschwerdeführer geltend, der Arrestbefehl leide auch an formellen Mängeln.