1. Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn ersuchte am 3. September 2019 die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV (nachfolgend: Gläubigerin), gestützt auf das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen (Betrugsbekämpfungsabkommen, BBA; SR 0.351.926.81), beim Schuldner A.___