7.3 Vorliegend wurde im Entscheid der Aufsichtsbehörde vom 20. April 2018 ABS D.________ (Ziff. 7) ausgeführt, der Rechtsvorschlag des Beschwerdeführers in der Betreibung Nr. C.________ sei mit Entscheid des F.________ vom 26. Juni 2017 (welcher unangefochten in Rechtskraft erwachen sei) definitiv beseitigt worden. Damit sei der Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. C.________ rechtskräftig.