4. Mit Eingabe vom 20. September 2019 gelangte der Beschwerdeführer an die Aufsichtsbehörde und beantragte, die Konkursandrohung in der Betreibung Nr. E.________ sei aufzuheben und für nichtig zu erklären bzw. zu löschen (Rechtsbegehren 1). Die Gläubigerin sei anzuweisen, den Original-Verlustschein vom 21. März 2019 zur Vernichtung zurückzugeben (Rechtsbegehren 3). In verfahrens- 2 rechtlicher Hinsicht ersuchte der Beschwerdeführer zudem um Erteilung der aufschiebenden Wirkung (Rechtsbegehren 2).