2. Am 21. August 2017 stellte die Gläubigerin das Fortsetzungsbegehren in der betreffenden Betreibung Nr. C.________ des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland Ost, worauf das Amt am 24. Oktober 2017 die Pfändung und am 17. Januar 2018 die Revision derselben vornahm (Ausführungen aus dem Entscheid der Aufsichtsbehörde vom 20. April 2018 ABS D.________). Am 21. März 2019 stellte die Dienststelle Oberland Ost in der Betreibung Nr. C.________ einen Verlustschein nach Art. 149 SchKG aus.