Bei der Berechnung der Wohnkosten stützte sich das Amt auf die anlässlich der Pfändung beim Schuldner erhobenen Angaben (Mietvertrag, Bilanz und Erfolgsrechnung der B.________ GmbH). Laut Mietvertrag (Beschwerdebeilage [BB] 7) betragen die jährlichen Kosten für das gemietete Einfamilienhaus rund Fr. 35'000.-- (inkl. Nebenkosten von Fr. 200.-- pro Monat). Der Schuldner bestritt nicht, dass das Mietobjekt sowohl privat, als auch geschäftlich genutzt 4 wird. Folglich war der geschäftlich begründete Mietaufwand in Abzug zu bringen.