Am 24. Mai 2019 wurde die Pfändung vollzogen. Der Schuldner gab u.a. zu Protokoll, er sei verheiratet und bei der B.________ GmbH als Geschäftsführer angestellt. Die monatlichen Nettoeinkünfte bezifferte er mit Fr. 2'000.-- (Vernehmlassungsbeilage [VB] 1). Bedarfsseitig wurden die üblichen Zuschläge (Miete, Krankenversicherung) geltend gemacht.