Damit solle wohl E.________, ein Gesellschafter beider Beschwerdeführerinnen, geschädigt werden. Des Weiteren habe die Gläubigerin bereits vor Baubeginn der Liegenschaften ihre Schädigungsabsicht zur Schau gestellt. 2 3. Der Instruktionsrichter vereinigte mit Verfügung vom 9. August 2019 die von der Beschwerdeführerin 1 (ABS 19 260) und der Beschwerdeführerin 2 (ABS 19 261) eingeleiteten Beschwerdeverfahren.