2. Das Betreibungsamt wird angewiesen, die Arrestierung der Forderung auch der Beschwerdeführerin anzuzeigen. 3. Es werden keine Kosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der D.________ AG (Gläubigerin), vertreten durch Rechtsanwalt E.________ - der C.________ AG in Liquidation, Adresse - dem Betreibungs- und Konkursamt Oberland - dem Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin F.________