8 schlechterdings nichtig sind oder wo ein offensichtlicher Rechtsmissbrauch vorliegt (REISER, a.a.O., N. 10 ff. zu Art. 275 SchKG mit Hinweisen). 11.3 Das Konkursverfahren gegen die C.________ AG in Liquidation wurde am 24. Januar 2019 mangels Aktiven eingestellt. Bei einer Einstellung des Konkursverfahrens werden den Gläubigern keine Verlustscheine ausgestellt, da noch kein Kollokationsverfahren stattgefunden hat. Somit kommen die Vorteile, die ein Verlustschein für einen Gläubiger hätte, nicht zum Tragen. Aus diesem Grund bestimmt Art.