6 Bei Forderungen bezieht sich das Widerspruchsverfahren auf die Frage, ob die gepfändete Forderung dem Schuldner oder einem Dritten zusteht (STAEHELIN A., in: Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I, 2. Aufl. 2010, N. 13 zu Art. 106 SchKG) 9.3 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist nicht die Berechtigung an der Barhinterlage beim Regionalgericht Streitgegenstand. Arrestgegenstand bildet viel mehr die «Kaufpreisforderung der Schuldnerin gegenüber der A.__