7. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. III. 8. 8.1 Angefochten ist eine Verfügung des Betreibungsamtes, in welcher der Beschwerdeführerin als Drittansprecherin eine Frist zur Klage gemäss Art. 107 SchKG angesetzt wurde. Die Fristansetzung erfolgte im Rahmen eines Arrestverfahrens (BB 2). 8.2 Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde in erster Linie vor, die Parteirollenverteilung im Widerspruchsverfahren sei aufgrund der Sach- und Rechtslage offensichtlich falsch. Wenn überhaupt, sei der D.________ AG gestützt auf Art. 108 Abs. 1 Ziff.