Der Verteilungsplan lag vom 14. bis 24. Juni 2019 öffentlich auf (BB 13). 2.5 Nach erneuter Aufforderung des Betreibungsamtes an das Regionalgericht vom 26. Juni 2019 (VB 4), teilte das Regionalgericht am 4. Juli 2019 mit, dass der hinterlegte Betrag von CHF 173‘080.36 einzig unter Vorlage eines rechtskräftigen Titels an den Berechtigten/die Berechtigte ausbezahlt werde. Derzeit liege dem Regionalgericht kein solcher Titel vor. Der arrestierte Betrag werde nicht an das Betreibungsamt überwiesen (VB 5). 2.6 Gestützt auf die Verfügung des Regionalgerichts eröffnete das Betreibungsamt ein Widerspruchsverfahren nach Art. 106 ff. SchKG (vgl. pag.