3 Nr. y.________) zwecks Arrestprosequierung am 1. Mai 2019 angehoben worden war (VB 3). 2.4 Aus dem Verteilungsplan des Konkursamtes vom 12. Juni 2019 ist ersichtlich, dass das Sachwalterhonorar von Rechtsanwalt E.________ vollumfänglich ungedeckt blieb. Der Verteilungsplan lag vom 14. bis 24. Juni 2019 öffentlich auf (BB 13).