Das Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West (nachfolgend: Betreibungsamt), erliess gleichentags die Anzeige der Arrestierung einer Forderung an das Regionalgericht (Vernehmlassungsbeilage [VB] 2). 2.3 Die Arresturkunde wurde am 3. Juni 2019 ausgestellt. Dieser ist zu entnehmen, dass bis zum damaligen Zeitpunkt keine Reaktion des Regionalgerichts eingegangen war. Zudem wurde festgestellt, dass das Betreibungsverfahren (Betreibung