2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten der Gesuchsgegnerin. 2.2 Der daraufhin ausgestellte Arrestbefehl datiert vom 8. Mai 2019 und führt folgenden Arrestgegenstand auf (BB 15): Kaufpreisforderung der Schuldnerin gegenüber der A.________ SA, Adresse, aus dem Kaufvertrag vom 4. September 2018 in der Höhe von CHF 173‘080.36, inkl. Sicherungs(neben)recht in Form einer Barhinterlage beim Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11 B, 3600 Thun