__ AG in Liquidation). 1.4 Die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern entschied am 29. März 2019, dass das Konkursamt berechtigt ist, den Betrag von CHF 152‘173.64 zur anteilsmässigen Deckung der Masseverbindlichkeiten zu verwenden und entsprechend zu verteilen (BB 11; E. 22). Die vorgesehene Hinterlegung in der Höhe des geltend gemachten Kaufpreisminderungsanspruchs von CHF 173‘080.36 beim Regionalgericht war unbestritten (BB 11; E. 18.1). Die Überweisung an das Regionalgericht erfolgte am 8. Mai 2019.