SR 281.1) gerichtlich genehmigt. Gleichzeitig wurde auch das Sachwalterhonorar für die Zeit vom 23. Februar 2018 bis 31. August 2018 in der Höhe von CHF 64‘080.20 gerichtlich genehmigt (BB 3). 1.2 In Erfüllung von Ziff. 3.2 des Kaufvertrages ging am 12. bzw. 13. September 2018 die Kaufpreiszahlung von total CHF 325‘254.00 bei der Gerichtskasse des Regionalgerichts zwecks Hinterlegung ein. Die Vertragsparteien stellten daraufhin Antrag auf Teilfreigabe des Kaufpreises an die C.________ AG im Umfang von CHF 152‘173.64. Im Umfang von CHF 173‘080.36 machte die Beschwerdeführerin eine Kaufpreisminderung geltend (BB 4).