4 Die Aufsichtsbehörde entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen gesprochen. 3. Dieser Entscheid ist zu eröffnen: - der Gläubigerin - der Schuldnerin - dem Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau