2 über die Vollstreckbarkeit still. Vielmehr beginne die Frist früher, nämlich sofort nach Ausfällen des Rechtsöffnungsentscheides wieder zu laufen. Die Schuldnerin liess sich nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2019 wurde den Beteiligten das rechtliche Gehör gewährt. Es erfolgten keine Reaktionen. 4. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten.