2. Dagegen beschwerte sich die Gläubigerin am 29. November 2019 bei der Aufsichtsbehörde des Kantons Bern. Sie verlangte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Fortsetzung der Betreibung Nr. xy.________. Ferner ersuchte sie um Gutschreibung der auferlegten Rückweisungskosten.