Die Schuldnerin erhob Rechtsvorschlag. Am 4. September 2019 leitete die Gläubigerin das Rechtsöffnungsverfahren ein. Mit Entscheid vom 8. Oktober 2019 wurde ihr die provisorische Rechtsöffnung im beantragten Umfang erteilt. Daraufhin verlangte die Gläubigerin eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung, welche ihr mit Datum vom 11. November 2019 ausgestellt wurde. Das Fortsetzungsbegehren datiert vom 13. November 2019. Das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau, verweigerte jedoch am 15. November 2019 die Fortsetzung mit der Begründung, die Betreibung sei verjährt (BB 1).