Er meldete sich erst einen Tag vor dem geplanten Einsatz mit Schlüsseldienst und Polizei. Vor diesem Hintergrund ist das Versprechen des Beschwerdeführers, die gepfändeten Monatsbeträge regelmässig abzuliefern, nicht glaubhaft. 5.5 Die Voraussetzungen der stillen Lohnpfändung sind nicht erfüllt. Es war somit rechtens, dass das Betreibungsamt diese verweigert hat. Die Beschwerde erweist sich damit als unbegründet und ist abzuweisen. IV.