4 5.3 Zu prüfen ist weiter, ob sämtliche Gruppengläubiger der stillen Lohnpfändung zugestimmt haben. In der Pfändungsgruppe befinden sich die B.________ SA, die C.________ AG, die D.________ AG und die E.________ AG als Gläubigerinnen. Der Beschwerdeführer hat diese vier Gläubigerinnen um ihre Einwilligung zur stillen Lohnpfändung gebeten und seiner Beschwerde die jeweiligen Antworten beigelegt. Die B.________ SA, die C.________ AG und die E.________ AG gaben ihre Zustimmung ohne Weiteres. Demgegenüber erklärt sich die D.____